01/2013 Ausgabe Jänner - März
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GPLA-Risiko: Werkvertrag und freier Dienstvertrag
Einstufungsfragen zum Kollektivvertrag für Angestellte in Handelsbetrieben in der Rechtsprechung des OGH
"Po-Kneifen" am Arbeitsplatz: Kavaliersdelikt oder sexuelle Belästigung gemäß § 218 StGB?
Zahlungsverzugsgesetz seit 16.3.2013 in Kraft
NEWSFLASH
GPLA-Risiko: Werkvertrag und freier Dienstvertrag [Stb Mag.Lothar Egger / Stb Mag. Thomas Kiesenhofer]
Immer häufiger setzen Arbeitgeber neben der Stammbelegschaft auf Werkvertragsnehmer und freie Dienstnehmer, die nicht dem ASVG unterliegen (mit tätigkeitseinschlägigem Gewerbeschein). Diese Formen der Beschäftigung versprechen höhere Flexibilität, da auf zwingende arbeitsrechtliche Vorschriften wie Mindestentlohnung, feste Arbeitszeiten, Entgeltfortzahlung im Krankenstand und Urlaub keine Rücksicht zu nehmen ist. Zudem sind die Nebenkosten für den Arbeitgeber durch Selbstversicherung der Auftragnehmer und fehlender Lohnnebenkostenpflicht oft deutlich geringer. Prüfer von Finanz und Gebietskrankenkasse sagen diesen sogenannten "atypischen Beschäftigungsverhältnissen" nun verstärkt den Kampf an.
Einstufungsfragen zum Kollektivvertrag für Angestellte in Handelsbetrieben in der Rechtsprechung des OGH [Mag. Dr. Claudia Wolfsgruber / Mag. Peter Wolfartsberger]
Der Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben stellt aufgrund der großen Anzahl der ihm unterliegenden Arbeitnehmer einen der bedeutendsten Kollektivverträge Österreichs dar. In der Folge sollen zwei Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs zu Einstufungsfragen im Handelsangestelltenkollektivvertrag, die das Höchstgericht in den letzten Jahren gefällt hat, dargestellt und kritisch hinterfragt werden.
"Po-Kneifen" am Arbeitsplatz: Kavaliersdelikt oder sexuelle Belästigung gemäß § 218 StGB? [Univ.-Ass. Mag. Patrick Stummer]
Lange Zeit schien der Anwendungsbereich der in § 218 StGB geregelten sexuellen Belästigung als klar abgesteckt. Dies sollte sich jedoch vor einigen Monaten ändern und das Delikt zum Gegenstand medialer und politischer Diskussionen werden. Ausgangspunkt für diese Diskussion ist ein Fall, der sich Anfang Oktober in der Grazer Innenstadt zugetragen hat. Dieser Fall hat die Frage aufgeworfen, wie weit der Anwendungsbereich des Deliktes der sexuellen Belästigung tatsächlich reicht. Der folgende Beitrag soll einerseits zu klären versuchen, ob der Griff auf den Po einer fremden Person vom Anwendungsbereich des § 218 StGB erfasst ist, andererseits aber auch zeigen welche weiteren Normen einschlägig sein könnten.
Zahlungsverzugsgesetz seit 16.3.2013 in Kraft [RA Dr. Michael Pichlmair]
Am 20.03.2013 wurde das Zahlungsverzugsgesetz (ZVG) im Bundesgesetzblatt kundgemacht (BGBl I 50/2013). Damit wurde nicht nur die neue Zahlungsverzugsrichtlinie 2011/7/EU (primär) im Unternehmensgesetzbuch (UGB) umgesetzt, sondern darüber hinaus im Wesentlichen Ort, Art und Zeit der Erfüllung von Geldschulden im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) neu geregelt. Insbesondere wurde die Geldschuld nun definitiv als Bringschuld ausgestaltet.
Im NEWSFLASH lesen Sie auf 14 Seiten kurz und bündig aktuelle Entscheidungen aus dem Zivilrecht, Unternehmensrecht, Steuerrecht, Öffentlichen Recht, Arbeits- und Sozialrecht, sowie dem Strafrecht.