04/2011 Ausgabe Oktober - Dezember
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Wichtige Informationen und Neuerungen für das Jahr 2012
Die Dienstnehmerhaftung aus Sicht des Arbeitgebers
Von der Opferstellung juristischer Personen und der Geltendmachung ihrer privatrechtlichen Ansprüche im Strafverfahren (Teil I)
NEWSFLASH
Wichtige Informationen und Neuerungen für das Jahr 2012 [Mag. Lothar Egger / Mag. Thomas Kiesenhofer]
Jahr für Jahr stehen Unternehmer vor neuen steuerlichen und rechtlichen Herausforderungen. Wie Sie diese Herausforderungen auch im Jahr 2012 meistern und steuerliche Chancen nutzen können, soll nachfolgend dargestellt werden.
Die Dienstnehmerhaftung aus Sicht des Arbeitgebers [Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch / Reinhard Hümer]
Wird durch einen Dienstnehmer (DN) bei Erbringung seiner Dienstleistung der Dienstgeber (DG) oder ein Dritter geschädigt, so stellt sich die Frage, wer für die vom DN verursachten Schäden haftet. Die Anwendung der Bestimmungen des allgemeinen Schadenersatzrechts nach ABGB würde dazu führen, dass der DN bei Verschulden sowohl dem DG als auch dem Dritten in vollem Umfang haftet. Da der DN aber gegenüber dem DG weisungsgebunden tätig und in dessen Betriebsorganisation eingebunden ist, soll nach der Wertung des Gesetzgebers der DG, der ja den Hauptnutzen aus dem Geschäft zieht, auch das damit verbundene Risiko tragen. Unter Zugrundelegung dieser und noch weiterer Überlegungen wurde vom Gesetzgeber das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DHG) erlassen.
Von der Opferstellung juristischer Personen und der Geltendmachung ihrer privatrechtlichen Ansprüche im Strafverfahren (Teil I) [Univ.-Ass. Mag. Patrick Stummer]
Die Strafprozessordnung (StPO) eröffnet Opfern von Straftaten die Möglichkeit, sich als Privatbeteiligte gem §§ 65 Z 2 iVm 67 dem Strafverfahren anzuschließen, um ihre durch eine Straftat entstandenen privatrechtlichen Ansprüche geltend zu machen. Über diese Ansprüche soll nach Möglichkeit bereits im Rahmen des Adhäsionsverfahrens entschieden werden. In Bezug auf die Opferstellung von juristischen Personen bestehen mannigfache Besonderheiten im Vergleich zu natürlichen Personen, die Auswirkungen auf die Anwendbarkeit und Wahrnehmung der Opferrechte haben.
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